"Sage, was Du nach der Wahl tust und tue, was Du vor der Wahl gesagt hast."
In die Diskussion zur Niederschlagsentwässerung in einigen Straßen in Wolperath hat die SPD-Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung eingebracht. Untersucht werden soll, ob die vorhandenen Wegeseitengräben saniert bzw. ausgebaut werden können, dauerhaft als zulässige Entwässerung öffentlich-rechtlich gewidmet werden und ein mit einem Straßenkanalneubau zwangsläufig verbundener Endausbau der betroffenen Straßen folglich unterbleiben könne. Allerdings werden sich die betroffenen Anlieger finanziell entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung an den Kosten für die rechtlich gesicherte Entwässerungseinrichtung beteiligen müssen. Der Vorteil läge darin, dass keine weiteren Kosten auf die Anlieger zukämen.
Darum geht es: das OLG Köln hat die Gemeinde wegen einer Überschwemmung in der
Mittelstraße zum Schadensersatz verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass
bisherige und nur provisorische Lösungen nicht dauerhaft und sonstige
Schutzmaßnahmen ungeeignet seien, um künftige Schäden bei ähnlichen
Niederschlagsereignissen zu verhindern.
Genau diese aber meint die hiesige CDU mit den GRÜNEN im Schlepptau den
betroffenen Anliegern andienen zu sollen. Um die von der Verwaltung als zwingend
notwendig angesehene Neuverlegung eines Regenwasserkanals mit dabei
erforderlichem Straßenendausbau drückt man sich irgendwie herum. Die SPD-Fraktion
hat schon bei der erstmaligen Beratung darauf hingewiesen, dass CDU und GRÜNE
nach der Kommunalwahl wohl zu einer anderen Bewertung kommen würden.
Im besagten CDU-Antrag windet und wendet man sich, um sich doch alle Türchen offen
zu halten. Da werden eingangs detaillierte Planungen und deren Umsetzung angemahnt, sollen aber wohl nicht umgesetzt werden.
Propagiert wird die Reinigung und Freilegung der Kanäle, obwohl solche Maßnahmen
das OLG Köln bereits für untauglich erklärt hat. Und wenn dies nicht ausreiche, so
ausweichend in dem CDU-Papier, müssten weitere Maßnahmen getroffen werden.
Willkommen im Versuchslabor!
Überflüssigerweise wird nach den rechtlichen Grundlagen für einen Straßenendausbau gefragt, den die CDU doch selbst mit beschließen müsste. Man versteigt sich zu der gewagten These, die Mittelstraße sei rechtlich als historische Straße einzustufen (folglich für die Anlieger nicht mehr beitragspflichtig). Beweis: Fehlanzeige!
Die Bürger werden mit der Behauptung in trügerische Sicherheit gewogen: Sollte sich ein zu Erschließungskostenbeiträgen herangezogener Anlieger klagen, läge die Beweisführung allein bei ihm und er hätte bei einer sehr wahrscheinlichen Klageabweisung sämtliche Kosten zu tragen.
Übernimmt diese in einem solchen Fall die CDU?
Man will sich bei den Erschließungskostenbeiträgen für eine faire Verteilung einsetzen.
Kommt es also doch zum Endausbau?
Den Betroffenen wird vorgegaukelt, anfallende Kostenbeiträge würden den Bürgern nach
Gutdünken auferlegt, wenn die CDU dies nicht unterbände. Dabei gibt das Baugesetzbuch Verteilungsmaßstab und
-umfang exakt vor. Auch die Möglichkeit einer Stundung ist verbindlich in der Abgabenordnung geregelt. Auf das alles hat die CDU überhaupt keinen Einfluss!
Die schließlich noch geforderte Einwohnerversammlung hat die CDU gar selbst bislang verhindert.
Der ganze CDU- Antrag atmet den Geist der bevorstehenden Kommunalwahl. Ganz offensichtlich will man sich über den Wahltag retten, um die notwendigen Beschlüsse dann doch zu treffen, die man sich vorher nicht traut. Da macht sich die hiesige CDU das würdelose Taktieren ihres Parteivorsitzenden bei der Schuldenbremse zu eigen.
Die SPD beteiligt sich nicht an solchen Spielchen.
Wir machen uns den Satz des früheren Bundespräsidenten Rau zu eigen:
"Sage, was Du nach der Wahl tust und tue, was Du vor der Wahl gesagt hast."